Behandlungsablauf

In der ersten Behandlungssitzung wird ausführlich die aktuelle Beschwerdesituation mit Verlauf und Symptomen und alle früheren Probleme besprochen und dokumentiert. Daraufhin erfolgt die körperliche Untersuchung mit den Händen, jeweils notwendigen Differenzierungstest aus Orthopädie, Neurologie bzw. Allgemeinmedizin. Innerhalb dieser ersten Stunde findet dann eine erste Anbehandlung der gefundenen osteopathischen Hauptprobleme statt.

Dauer und Frequenz der Behandlung richten sich individuell nach Art und Chronizität der Problematik aus. Im Allgemeinen dauert eine Sitzung eine Stunde. Mit 2–6 Behandlungen im Abstand von 10-30 Tagen müssen sie durchschnittlich rechnen.

Behandlungen

Ich behandle die Ursachen verschiedenster Arten von Beschwerden.

Anamese als Teil ganzheitlichen Handelns.

Anamese

Um dem Anspruch ganzheitlichen Handelns gerecht zu werden, ist eine ausführliche Befragung und Erfassung der aktuellen und eben auch vergangener Krankheiten bzw. Probleme notwendig. Die osteopathische Anamnese macht vor keiner Körperregion halt!  Viele Patienten überrascht das. Diese Ausführlichkeit nimmt in der ersten Sitzung meist einen großen Teil der Zeit ein. In den Anschlussbehandlungen beschränkt sich die Befragung auf den Verlauf und Rückmeldungen des Körpers bezüglich der Behandlung.

Was ist die körperliche Untersuchung?

Körperliche Untersuchung

Im Anschluss der Anamnese folgt die körperliche Untersuchung: Inhalt sind Schmerzlokalistion, Bewegungseinschränkungsdemonstration, Haltungsbefund, manuelle Differenzierungstests aus Orthopädie/Neurologie/Allgemeinmedizin und osteopathische Untersuchung samt Tests. Anschließend, je nach Umfang der Problematik, findet eine Anbehandlung des osteopathischen Hauptproblems in der ersten Sitzung statt.

Preise und Kostenübernahme

Eine Stunde Ostopathie sollte Ihnen im Durchschnitt 80–100 Euro wert sein. Die Kassen haben sich in der näheren Vergangenheit mehr und mehr von ihren anfänglichen Zuzahlungen verabschiedet. Auf der Webseite OSTEOPATHIEKOMPASS (https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html) können Sie Informationen der jeweiligen Kassen und derer Kostenübernahme erhalten. Sie können sich auch direkt mit Ihrer Kasse in Verbindung setzen. Wer über eine Zusatzversicherung für heilpraktische Leistung verfügt, kann so die anfallenden Kosten geltend machen. Privatversicherte sind im Allgemeinen für heilpraktische Leistungen aus der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GbüH) in den Leistungsverträgen versorgt.

Preise und Kostenübernahme

Separater Ruheraum

Nach der Behandlung ist es wichtig, seinem Körper Ruhe zu gönnen. Hierfür habe ich einen separaten Ruheraum in dem Patienten die Möglichkeit haben, nach jeder Behandlung noch in Ruhe zu sein.